Ergänzend zu den §§ 651 a ff BGB sind die nachfolgenden Reisebedingungen Bestandteil des Reisevertrages:
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können sich telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail bei LisaTours anmelden. Der Anmelder übernimmt LisaTours ggü. die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen für alle, von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer.
Der Reisevertrag kommt zustande, nachdem Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung von LisaTours erhalten haben. Die Buchungsbestätigung beinhaltet die Leistungen der gebuchten Reise, den Reisepreis inkl. Zuschläge, die Höhe der Anzahlung sowie Reisedauer und -termine.
2. Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt zahlbar. Zur Absicherung Ihrer Reisepreiszahlung wird Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung ein Sicherungsschein gemäß §651k BGB ausgehändigt.
3. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Sie können vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. LisaTours empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt vor Reiseantritt (Storno) oder bei Nichtantritt der Reise hat der Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren berechnet:
bis 35 Tage vor Reiseantritt 25 %
34.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
14.- 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
am Tag des Reisebeginns 95 %
Dem Reisenden ist es ausdrücklich gestattet, LisaTours nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
LisaTours behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Ent-schädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
4. Umbuchungen durch den Reiseteilnehmer
Für Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft und Beförderungsart (sofern noch durchführbar) berechnet LisaTours für den ihr entstandenen Mehraufwand eine Umbuchungspauschale in Höhe von 25 Euro pro Reiseteilnehmer. Falls Sie die gebuchte Reise nicht selbst antreten können und sich durch einen Dritten ersetzen lassen, gehen die Mehrkosten von 25 Euro pro Person ebenfalls zu Ihren Lasten.
5. Vermittelte Leistungen
Soweit Leistungen Dritter, insbesondere Beförderungsleistungen (z.B. Flüge, Schiffspassagen) vermittelt werden, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Unternehmen.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Bei unvorhergesehenen und außergewöhnlichen Ereignissen, die LisaTours nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks), kann eine Reise durch den Veranstalter abgesagt werden.
LisaTours ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die in der Reisebeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl bis 3 Wochen vor Reiseantritt nicht erreicht wird. In diesem Fall wird dem Reiseteilnehmer der gezahlte Reisepreis zurückerstattet.
LisaTours behält sich vor, die Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu geänderten Konditionen (Preis- und evtl. Terminänderung) durchzuführen.
Es steht jedem Teilnehmer frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn LisaTours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
6.2. LisaTours kann während der Reise aus wichtigem Grund zurücktreten. Wichtige Gründe können z.B. gegeben sein, wenn ein Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch durch Abmahnung nicht abgeholfen werden kann. In einem solchen Fall sind auch die Reiseleiter von LisaTours zur Erklärung der Kündigung berechtigt.
7. Haftung des Reiseveranstalters
LisaTours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmanns für die:
- gewissenhafte Vorbereitung der Reise
- sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird.
8. Mitwirkungspflicht
Bei auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter unverzüglich Ihre Beanstandungen mitzuteilen um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Dazu wenden Sie sich bitte an die von LisaTours beauftragte örtliche Agentur; Adresse und Telefonnummer entnehmen Sie Ihren persönlichen Reiseunterlagen, die Ihnen vor Reiseantritt zugesandt werden. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Reiseveranstalter
LisaTours
Elisabeth Antl-Schmelz
Lochhauser Str. 13, D-82178 Puchheim
Tel.: 089/89 00 99 31 Fax: 089/89 00 99 32
LisaTours@t-online.de
http:// www.chios-reisen.de